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AKTUELLES VON DER BACKBONE

16.06.2002
MILITÄR ERHÄLT EINSICHT IN KUNDENDATEN DER TELEKOMBETREIBER

In einem kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag zum Reorganisationsbegleitgesetz wodurch auch das Militärbefugnisgesetz geändert wird, wurden gestern im Parlament von der Regierungsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition die Befugnisse der militärischen Organe und Dienststellen beträchtlich erweitert. Sie können nun von  Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste (Telefonie, Mobilfunk, Internet) kostenfrei und unverzüglich Auskünfte über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses verlangen, wenn sie das für ihre Aufgabe als notwendig erachten. Damit erhalten Sie mehr Rechte als die Polizei hat, die dies nur unter bestimmten Voraussetzungen ("Gefahr in Verzug") tun darf.

Von der ISPA (Internet Service Providers Austria) wird auf der einen Seite die gewählte Vorgehensweise der Regierung heftig kritisiert. "Durch diese Nacht und Nebel Aktion wurde eine Gesetzesbegutachtung als auch andere demokratische Institutionen wie der Datenschutzrat einfach umgangen und keine Diskussion mit den Betroffenen geführt." stellte Mag. Georg Hahn, ISPA Präsident, fest. "das ist eine gänzlich undemokratische Vorgangsweise."

Auf der anderen Seite sind die Telekombetreiber und Internet Service Provider heute schon mit einen erheblichen Mehraufwand an Nachforschungstätigkeiten für Anfragen der Polizei nach dem Sicherheitspolizeigesetz konfrontiert. "Die Tatsache, dass einfach  per Gesetz die gesamten Kosten dieser Tätigkeiten den Betreibern aufgezwungen werden, ist völlig unakzeptabel." reagierte auch Dr. Kurt Einzinger, der Generalsekretär der ISPA, verärgert. "Damit nimmt der Überwachungsstaat immer konkretere Formen an. Weder kann das Militär so wie die Polizei kontrolliert werden, noch werden den  Begehrlichkeiten der Nachrichtendienste und der Polizei finanzielle Begrenzungen eingezogen, da die Kosten allein den Betreibern aufgebürdet werden."

Die ISPA fordert die Regierung auf, diese Bestimmung nochmals zu überdenken und mit den Vertretern der Telekombetreiber in Dialog zu treten um eine Lösung zu finden, die sowohl den staatlichen Aufgaben der Strafverfolgung und Verbrechensverhütung als auch dem Grundrecht des Datenschutzes für Privatpersonen und einer Zusammenarbeit mit der Telekomindustrie gerecht wird.
Quelle: www.ispa.at

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